Rechtsgebiete

Ich bin auch als freier Mitarbeiter der Kanzlei Spitzer weiterhin schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Verkehrsrechts (zivil- und strafrechtlich), des Schadenersatzrechts, des Ordnungswidrigkeiten- und des Strafrechts tätig.


Darüber hinaus befasse ich mich auch weiterhin mit anderen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten.


Ich habe immer schon bewusst darauf verzichtet, den Versuch zu unternehmen, meine Tätigkeit abschließend zu definieren, da es naturgemäß immer Fälle gibt, die sich nicht klar einordnen lassen und bei denen sodann eine Klärung mit den - potentiellen - Mandanten sinnvoll ist.


Die Mandanten können sich weiterhin in allen juristischen Fragen zunächst vertrauensvoll an uns wenden.


Entweder fällt Ihr Problem in unseren Tätigkeitsbereich (hinsichtlich der von Herrn Rechtsanwalt Spitzer bearbeiteten Rechtsgebiete verweise ich auf seine Website) und wir können Ihnen helfen. Oder es handelt sich um ein Rechtsgebiet, das von uns nicht bearbeitet wird. Dann unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach einem geeigneten Kollegen.