
Von Anwälten, die ihren Mandanten in vielen oder sogar in allen Rechtsgebieten zur Verfügung stehen, halte ich nichts.
Andererseits habe ich aber auch noch nie ein Interesse daran gehabt, mich ausschließlich auf ein Rechtsgebiet zu spezialisieren.
Ich bin schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Verkehrsrechts (zivil- und strafrechtlich), des Schadenersatzrechts, des Ordnungswidrigkeiten- und des Strafrechts tätig.
Darüber hinaus befasse ich mich auch mit anderen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten.
Ich möchte aber bewusst darauf verzichten, den Versuch zu unternehmen, meine Tätigkeit abschließend zu definieren, da es naturgemäß immer Fälle gibt, die sich nicht klar einordnen lassen und bei denen sodann eine Klärung mit den - potentiellen - Mandanten sinnvoll ist.
Meine Mandanten wissen, dass sie sich in allen juristischen Fragen zunächst vertrauensvoll an mich wenden können.
Entweder fällt Ihr Problem in meinen Tätigkeitsbereich und ich kann Ihnen helfen. Oder es handelt sich um ein Rechtsgebiet, das von mir nicht bearbeitet wird. Dann kann eventuell Rechtsanwalt Spitzer behilflich sein. Anderenfalls unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach einem geeigneten Kollegen.
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